AGB der Havas Market GmbH

Gültig ab 5. Mai 2015 

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Havas Market GmbH (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich. Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich und auch dann auf der Grundlage dieser AGB, wenn sich Havas Market GmbH nicht ausdrücklich hierauf beruft. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt Havas Market GmbH nicht an, es sei denn, dass Havas Market GmbH ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmt. 

 

  1. Vertragsschluss  

1.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Havas Market GmbH kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Havas Market GmbH zustande. Für die Einhaltung der Schriftform ist die Textform, insbesondere E-Mail, ausreichend. 

 

1.2. Nebenabreden, jede Änderung dieser AGB und Kündigungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel. 

 

  1. Leistungen  

2.1. Die jeweils vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Verträgen und den dazugehörigen Anlagen zur Leistungsbeschreibung. Dort erfolgt eine abschließende Beschreibung. Ergänzende Leistungen können jederzeit mit Havas Market GmbH durch weitere Projektverträge vereinbart werden. Soweit nicht abweichend vereinbart wird Havas Market GmbH mit den in den Projektverträgen benannten Leistungen exklusiv beauftragt. 

 

2.2. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann und in dem Umfang Anwendung, wie dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. 

 

2.3. Die vertraglichen Leistungen werden nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen. 

 

2.4. Havas Market GmbH behält sich das Recht vor, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zu beauftragen. Havas Market GmbH übernimmt sodann die Verantwortlichkeit der Leistungen der Dritten und es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten. 

 

  1. Transaktionen, Tracking und Kundenpflichten  

3.1. Transaktion bezeichnet den Erfolgsfall. Der Erfolgsfall ist gegeben, wenn der Internetnutzer auf der Website des Kunden wie vertraglich bestimmt interaktiv tätig wird (z.B. ein Kauf, die Bestellung eines Newsletters, das Ausfüllen eines Kontaktformulars o.ä.). Die Art des Tätigwerdens des Internetnutzers, die als Erfolgsfall gezählt wird, bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und Havas Market GmbH. Die Zuordnung von Transaktionen zu Visits erfolgt über Cookies des Analyzer-Systems. 

 

3.2. Sofort-Transaktion bezeichnet eine Transaktion, die innerhalb von 120 Minuten ab dem Visit getätigt wird. Zwischen dem Kunden und Havas Market GmbH kann im Einzelfall vertraglich auch eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden. 

 

3.3. Post-Transaktion bezeichnet eine Transaktion, die innerhalb eines Zeitraumes von 120 Minuten und 1 Sekunde bis 30 Tagen ab dem Visit getätigt wird. Zwischen dem Kunden und Havas Market GmbH kann im Einzelfall vertraglich auch eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden. 

 

3.4. Die Messung von abrechnungsrelevanten Daten auf der Kundenseite und die Auswertung von Werbemitteln (Bannern etc.) erfolgt über die Auswertungs-Infrastruktur von Havas Market GmbH. Für die datenschutzkonforme Einbindung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Will der Kunde abweichende eigene Messungen und Auswertungen einwenden, so hat er diese schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang der Rechnung mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung innerhalb dieser Frist oder liegt die Abweichung unter 5 Prozent der abrechnungsrelevanten Daten je Kalendermonat, so gelten die Auswertungs-Daten von Havas Market GmbH als bindend. Bei einer fristgemäß mitgeteilten Abweichung größer oder gleich 5 Prozent sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen ihre relevanten Log-Daten für den Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen. Kommt eine Partei dieser Pflicht nicht nach, so gelten die Auswertungsdaten der jeweils anderen Partei als Abrechnungsgrundlage. Bestehen nach der Analyse der Log-Daten weiterhin Abweichungen größer oder gleich 5 Prozent und kann keine Lösung herbeigeführt werden, kann jede Partei zur Klärung der Differenzen einen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers trägt Havas Market GmbH, sofern das Ergebnis der Nachprüfung zu einer Abweichung von mehr als 5 Prozent führt, anderenfalls trägt der Kunde die Kosten. 

 

3.5. Soweit vertraglich bestimmt ist, dass der Kunde Reports mit abrechnungsrelevanten Daten nutzen kann bzw. Havas Market GmbH in Abhängigkeit von der Anzahl der Transaktionen vergütet wird oder Kampagnen optimiert, so ist der Kunde verpflichtet, Tracking-Codes auf transaktionsrelevanten Seiten seiner Webseite (z.B. Bestellbestätigungsseite) datenschutzkonform einzubauen, um die Messung von Transaktionen des Nutzers zu ermöglichen. Der Tracking-Code ist ein Bildlink auf ein 1-Pixel großes unsichtbares Bild. Beim Aufruf der Transaktionsbestätigungsseite wird dieser Bildlink abgerufen und die Transaktion registriert. Wird der erforderliche Tracking-Code durch den Kunden nicht oder fehlerhaft auf der Transaktionsbestätigungsseite eingebaut, verliert eine Vereinbarung über eine feste Vergütung pro Transaktion oder Bestellwert ihre Gültigkeit. Ist eine transaktionsbezogene Erfolgskomponente vereinbart, so erhält Havas Market GmbH bis zum Einbau eines funktionsfähigen Tracking-Codes oder der Vereinbarung eines neuen Abrechnungsmodells nach seiner Wahl ein Honorar in Höhe von 10 Prozent des verbrauchten Kampagnenbudgets oder das Honorar, das auf Grundlage der durchschnittlich gemessenen Transaktionen in einem vergleichbaren Zeitraum berechnet worden wäre. 

 

3.6. Der Kunde garantiert die Verfügbarkeit der von ihm betriebenen, zur Vertragserfüllung notwendigen Systeme. Im Falle eines die vertraglichen Vereinbarungen beeinträchtigenden Systemausfalls ist der Kunde verpflichtet, Havas Market GmbH unverzüglich zu informieren. Havas Market GmbH erhält bis zur Wiederinbetriebnahme eines funktionsfähigen Systems oder bis zur Vereinbarung eines neuen Abrechnungsmodells nach seiner Wahl ein Honorar in Höhe von 10 Prozent des verbrauchten Kampagnenbudgets oder das Honorar, das auf Grundlage der durchschnittlich gemessenen Transaktionen in einem vergleichbaren Zeitraum berechnet worden wäre. 

 

3.7. Havas Market GmbH garantiert eine jährliche Verfügbarkeit ihres Auswertungs-Servers von 99 Prozent. Liegt die jährliche Verfügbarkeit unter 99 Prozent und werden hierdurch weniger Besucher auf die Seite des Kunden geleitet oder weniger Werbemittel ausgeliefert als von den jeweiligen Anbietern berechnet, werden dem Kunden nur die tatsächlich weitergeleiteten Visits oder ausgelieferten Werbemittel in Rechnung gestellt. 

 

  1. Abrechnung und Zahlungsbedingungen  

4.1. Budgets, Preise, Vergütungen und Honorare ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen. Sind Dritter für die Leistungserbringungen einzubinden, berechnet Havas Market GmbH dem Auftraggeber die hierfür an den Dritten zu entrichtenden oder verauslagten Lizenz- und Servicekosten. Auf Aufforderung legt Havas Market GmbH die jeweiligen Rechnungen dieser Dritten vor. Etwaige Rabatte werden ohne Abzüge an den Auftraggeber weitergegeben. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich sofern gesetzlich vorgeschrieben die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort und ohne Abzug fällig. 

 

4.2. Die Abrechnung erfolgt elektronisch monatlich gegenüber dem Auftraggeber zu Beginn des jeweiligen Folgemonats und sind auf dem in der Abrechnung mitgeteilten Konto zur Gutschrift zu bringen. Die abgerechneten Positionen gelten von dem Auftraggeber als anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von einem Monat ab Zugang der Rechnung in Textform widerspricht. 

 

4.3. Sofern dem Kunden Auslagen in Fremdwährungen weiterberechnet werden, ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Auslagen durch Havas Market GmbH maßgeblich. Eventuell anfallende Bankgebühren werden vom Kunden übernommen. 

 

4.4. Für Leistungen, die Havas Market GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet. 

 

4.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Havas Market GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessen gesetzten Frist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt. 

 

4.6. Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Havas Market GmbH anerkannt ist. 

 

  1. Media-Budgets  

5.1. Da aufgrund externer Einflüsse eine exakte Erreichung der Budgetgrenze nicht immer gewährleistet werden kann, kann das vereinbarte Media-Budget um bis zu 5 Prozent über- oder unterschritten werden. 

 

5.2. Mit der Medialeistung angebotene Volumina wie Ad Impressions und Clicks beruhen auf Erfahrungswerten und können vom Vermarkter/Publisher in dem vorgesehenen Schaltungszeitraum möglicherweise nicht erbracht werden. In diesem Fall ist Havas Market GmbH berechtigt, den Schaltungszeitraum bis zur Erfüllung der gebuchten Volumina zu verlängern und dabei auf vergleichbare Platzierungen auszuweichen, soweit die ursprünglich gebuchte Platzierung zum Ende des ursprünglich gebuchten Schaltungszeitraum nicht mehr verfügbar ist. 

 

5.3. Angegebene Zielwerte wie Cost-per-Order (CPO), Cost-per-Lead (CPL) oder Cost-per-Click (CPC) können Schwankungen unterliegen und daher nicht gewährleistet werden. 

 

  1. Haftung  

6.1. Havas Market GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 

 

6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Havas Market GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet Havas Market GmbH nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, also insbesondere die im Projektauftrag vereinbarten Leistungen, auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und wegen derer der Auftrag erteilt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 

 

6.3. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 

 

  1. Mitwirkungspflichten, Kampagnenunterbrechung und Freistellung  

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, Havas Market GmbH alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Daten, Materialien und Werbemittel (nachfolgend „Inhalte“) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bevor Havas Market GmbH diese Inhalte nicht vom Kunden erhalten hat, kann mit der Vertragsdurchführung nicht begonnen werden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten insoweit trotz Aufforderung nicht nach, ist Havas Market GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet Havas Market GmbH dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Zusatzaufwand in Rechnung. 

 

7.2. Der Kunde versichert, dass ihm die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Inhalten durch die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden oder er selbst über diese Nutzungsrechte verfügt. 

 

7.3. Havas Market GmbH ist zur Erreichung der bestmöglichen werblichen Verwendung berechtigt, aber nicht verpflichtet, Inhalte zu bearbeiten und umzugestalten. 

 

7.4. Havas Market GmbH behält es sich vor Inhalte des Kunden abzulehnen, die rechtswidrig sind, zur Diskriminierung und Herabsetzung anderer Personen geeignet sind oder die gegen anwendbare Werbemittelrichtlinien von Havas Market GmbH, Richtlinien von Werbeplatzanbietern, Werbenetzwerken, Vermarktern und/oder anderen relevanten Diensteanbietern verstoßen. 

 

7.5. Havas Market GmbH ist nicht verpflichtet, Inhalte des Kunden auf die Einhaltung der Vorgaben gem. Ziff. 7.4 oder auf sonstige Rechtsverstöße zu überprüfen. 

 

7.6. Havas Market GmbH ist berechtigt, Kampagnen offline zu stellen, wenn Dritte Unterlassungsansprüche wegen der verwendeten Inhalte gegen Havas Market GmbH geltend machen oder sich im Nachhinein herausstellt, dass Inhalte gegen Ziff. 7.4 verstoßen. 

 

7.7. Der Kunde stellt Havas Market GmbH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen Havas Market GmbH wegen rechtsverletzender Inhalte geltend gemacht werden, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat. 

 

  1. Schutzrechte  

8.1. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an Leistungen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Programmen- und Programmteilen einschließlich Quellcodes, Datenbanken oder anderem Material, wie Analysen, Dokumentationen und Berichten sowie am Vorbereitungsmaterial, verbleiben ausschließlich bei Havas Market GmbH oder ihren Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache und befristete Nutzungsrecht und die Berechtigungen, die ausdrücklich gemäß dieser AGB oder auf Grundlage des Projektauftrags eingeräumt worden sind. 

 

8.2. Der Kunde darf die mittels der eingesetzten Software gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Nachbereitung ein Analyseergebnis abzuspeichern. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort. 

 

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung  

Die Vertragslaufzeit ist in dem jeweiligen Projektauftrag geregelt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende hat Havas Market GmbH das Recht, die Weiterleitung von Besuchern aus den von Havas Market GmbH generierten Suchmaschineneinträgen oder sonstigen Werbemitteln unverzüglich einzustellen. 

 

  1. Abtretung  

Die Parteien sind zur Abtretung der Ansprüche aus dem Vertrag im Ganzen oder in Teilen nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei berechtigt, die diese Partei nur aus einem sachlich gerechtfertigten Grund verweigern oder verzögern darf. 

 

  1. Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit  

11.1. Die Parteien verpflichten sich, alle sich zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch über die Laufzeit des Vertrages maximal für weitere fünf Jahre hinaus. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Bestimmungen wird die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe fällig, deren genaue Höhe in jedem Einzelfall nach billigem Ermessen von der jeweiligen von der Verletzung betroffenen Partei bestimmt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach der Art und Natur der betroffenen Informationen, dem Grad des Verschuldens, der Reichweite des Eingriffs etc., beträgt jedoch maximal € 50.000,00 pro Verletzung. Das Recht, einen darüberhinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf den tatsächlichen Schaden angerechnet. 

 

11.2. Jede der Parteien verpflichtet sich, die Bestimmungen aller anwendbaren Datenschutzgesetze sowie sonstige relevante datenschutzrechtliche Vorschriften, Verordnungen und Auflagen in ihrem Geschäftsbereich einzuhalten. Havas Market GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen Kunden und Havas Market GmbH notwendig ist. Zu anderen, insbesondere statistischen Zwecken werden ausschließlich anonyme Daten verwendet. 

 

11.3. Die Datenschutzrichtlinien der durch den Kunden freigegebenen Mediapartner und Technologiedienstleister findet Anwendung. Etwaige datenschutzrechtliche Bedenken sind von dem Kunden vor Erbringung der vertraglichen Leistung zu adressieren, etwaige später bekanntwerdende Bedenken sind unverzüglich zur Anzeige bei Havas Market GmbH zu bringen. 

 

11.4. Die generierten anonymen Daten können von Havas Market GmbH analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Havas Market GmbH gestattet, diese Daten zu statistischen Zwecken mit anderen anonymen Daten zu aggregieren und Dritten zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht. 

 

11.5. Für die Sicherheit der von ihm übermittelten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge und verpflichtet sich, Maßnahmen zur Datensicherung sowie gegen den unberechtigten Zugriff auf Daten entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. 

 

  1. ChangeofControl   

12.1. Bei einer Änderung der Gesellschafterverhältnisse, die zu einem „Change of Control“ im Sinne von Abs. 2 führt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Havas Market GmbH rechtzeitig vor Eintritt eines solchen Umstandes zu informieren. 

 

12.2. Ein „Change of Control“ tritt ein, wenn die Kontrolle über die Gesellschaft von einer anderen Person übernommen wird. Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte. 

 

12.3. Sollten Interessen von Havas Market GmbH durch einen „Change of Control“ beeinträchtigt sein, nehmen die Parteien unverzüglich Gespräche auf, wie eine Beeinträchtigung dieser Interessen verhindert werden kann. Sollten nicht innerhalb von vier Wochen nach Beginn der entsprechenden Gespräche oder nach Eintritt des betreffenden Umstandes eine Einigung erfolgt sein, ist Havas Market GmbH berechtigt, diesen Vertrag entschädigungslos fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht frühestens ab Eintritt des betreffenden Umstandes. 

 

  1. Sonstiges  

13.1. Der mit Havas Market GmbH geschlossene Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für alle Leistungen von Havas Market GmbH ist der Sitz der Gesellschaft. 

 

13.2. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg oder nach Wahl von Havas Market GmbH der Sitz des Kunden. 

 

13.3. Diese AGB sowie alle weiteren Vertragsbeziehungen zwischen Havas Market GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich und ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

 

13.4. Sollte eine Bestimmung der vereinbarten vertraglichen Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien am nächsten kommt. 

Kontakt

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Stephan Lachmann
Managing Director

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